EU-Parlament beschließt Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Das Europäische Parlament in Brüssel hat eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verabschiedet. Das ist ein wichtiger Schritt zum Schutz Betroffener von geschlechtsspezifischer Gewalt in der EU.

Damit wird ein international geltendes Instrument zum Schutz von Frauen vor Gewalt für alle EU-Staaten geschaffen, die die Istanbul-Konvention nicht ratifiziert haben und zudem als Ergänzung zur Istanbul-Konvention gilt.

Die Richtlinie beinhaltet Vorgaben zur Prävention, Mindeststandards zur Datenerhebung und regelt strafrechtliche Vorgaben im Bereich digitaler Gewalt wie bildbasierte sexualisierte Gewalt, pornografische Deepfakes und Cyberstalking. Außerdem enthält sie Regelungen zum Schutz und zur Unterstützung Betroffener, darunter gefasst sind allgemeine und spezialisierte Hilfsdienste zur medizinischen Versorgung, rechtlichen und psychosozialen Beratung sowie Unterkünfte.

Die Richtlinie verpflichtet Mitgliedsstaaten, ihr nationales Recht an internationale Standards wie die Standards aus der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung und Verhütung von geschlechtsspezifischer Gewalt anzupassen. Deutschland muss nun innerhalb von drei Jahren die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.